Bürgerstiftung Allensbach

Wir stellen uns vor

Steg in Allensbach bei Sonnenuntergang

Die Stifter, die Gemeinde Allensbach und die Bezirkssparkasse Reichenau, gründeten gemeinsam eine Bürgerstiftung. Die Bürgerstiftung soll dazu beitragen, Menschen, Unternehmen und Körperschaften anzuregen, Mittel für wohltätige und gemeinnützige Zwecke zuzuwenden. Sie bündelt die verschiedenen Formen des Engagements und fördert gemeinwohlorientierte Vorhaben, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Allensbach liegen. Mit der breiten Fächerung des Stiftungszwecks – siehe "Aktivitäten" – setzt sich die Stiftung das Ziel, neben dem Aufbau von Stiftungskapital über Zustiftungen auch Spendenbeiträge zur Erfüllung der wichtigen gemeinwohlorientierten Ziele zu generieren. Die Bürgerstiftung ist eine gemeinsame Aktion und Gründung der Gemeinde Allensbach und der Bezirkssparkasse Reichenau. Die Stiftung soll auf Dauer zu einer Initiative von Bürgerinnen und Bürgern werden, sich freiwillig, solidarisch und aus Verantwortung für die Menschen in der Gemeinde Allensbach zu engagieren.


Die Organe der Bürgerstiftung Allensbach sind der Vorstand und das Kuratorium.

Vorstand:

Bürgermeister Stefan Friedrich

Sparkassendirektor Günter Weber

Der Stiftungsvorstand leitet die Stiftung und führt die laufenden Geschäfte zur Erfüllung des Stiftungszwecks.

Kuratorium:

Alexander Bertram

Ludwig Egenhofer

Dr. Karin Heiligmann

Christian Karrer
Patrick Konopka

Schwester Regina Lehmann
Elisabeth Müller
Kurt Müller

Jürgen Saegert
Johann Roth

Dr. Dagmar Schmieder

Tobias Volz

Das Kuratorium ist das Hauptorgan der Bürgerstiftung Allensbach. Es wählt den Vorstand, gibt Anregungen und bestimmt die Leitlinien für die Vergabe von Geldmitteln.

Stammkapital:

Das Stiftungsvermögen bei Gründung der Stiftung im Jahr 2008 betrug 50.000 €. Das Stiftungsvermögen wird nicht veräußert und im Interesse eines langfristigen Bestands in voller Höhe ertragsbringend angelegt. Die Erträge durch Anlage des Stammkapitals werden im Sinne der Stiftung und gem. der Stiftungssatzung verwendet. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und können in Bar- und Sachwerten erfolgen.